Pflegeberatung– bei Ihnen zu Hause
Wenn Sie Ihren Angehörigen pflegen, ist die Pflegeberatung nach §37.3 in regelmäßigen Abständen verpflichtend.
Wir erbringen diesen Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause.
Die Pflegeberatung nach §37.3 dient dazu, Ihren Pflegebedarf einzuschätzen. Zum einen, um zu sehen, ob die Pflege- und Betreuung durch Ihre Angehörigen sichergestellt ist und um Ihnen die weiteren Möglichkeiten aufzuzeigen.
Hierzu gehören:
- Höherstufung des Pflegegrades
- Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnraumanpassung
- Bedarf von Pflegehilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl, Rollator
- Hebe- und Positionierungstechniken
Der Beratungsbesuch nach §37.3 ist verpflichtend und bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 halbjährlich, also 2mal im Jahr und bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 vierteljährlich, also 4mal im Jahr, zu erbringen.
Auch mit Pflegegrad 1, kann man einen Beratungsbesuch nach §37.3 einmal jährlich in Anspruch nehmen. Dieser ist allerdings freiwillig.
Bitte denken Sie daran den Beratungseinsatz nach §37.3 regelmäßig in Anspruch zu nehmen, da das Pflegegeld ansonsten durch die Pflegekassen gekürzt werden kann. Gerne erinnern wir Sie auch regelmäßig, wenn der Termin ansteht.
Die Kosten für die Pflegeberatung nach §37.3 übernimmt die Pflegekasse vollständig, mit der wir direkt abrechnen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Wir freuen uns auf Ihre Terminanfrage über unser Kalender-Tool.